Tunnel :
- Auch am Tag immer mit Abblendlicht fahren
- Tunnelpersonals Folge leisten
- Im Stau, Warnblinklicht einschalten
- Feuer : Feueralarm auslösen, Fahrzeug nicht abschließen, Feuer löschen, Warnblinklicht einschalten
- Nebelscheinwerfer nicht einschalten
- Nicht wenden
- Bei Stillstand mit ca. 5m Sicherheitabstand zum vordermann anhalten
- Sonnenbrille abnehmen
- Ablenkung durch sehr starke geräusche
- Ablenkung durch Lichteffekte
- Notrufausgänge und Notruftelefone
- Panne : Warnblinklicht einschalten, Pannenbucht abstellen
Entfernung:
Wie weit können Sie parken oder halten
- Parken + Vor dem Andreaskreuz ( Innerorts) = 5m
- Parken + Vor dem Andreaskreuz ( Außerorts) = 50m
- kraftfahrzeug+ colonne + 50 km/h => 3 Pkw länge circa 15m Abstand halten
- vor dem Füßgangerüberweg + (Halten oder Parken) = 5m
- Vor dem und Hinter dem Haltestelle Schild + Parken = 15 m
- Sicherheitsabstand + Füßgänger oder Radfahrer + innerorts = 1.5m
- Sicherheitsabstand + Füßgänger oder Radfahrer + Außerorts = 2m
- überholen + Mindestens zwischen zwei Kraftfahrzeug + Einordnen = 7m
- rechten Fahrbahnrand + zwischen Ihrem Fahrzeug und Fahrstreifen begrenzungs linie = 3m
Wie schneller können Sie fahren?
- Pkw oder LKW+ Außerhalb geschlossener Ortschaften = 100 Km/h
- Pkw oder LKW + Anhänger + Außerhalb geschlossener Ortschaften = 80 Km/h
- Gefahrbremsung unvermeidbar + Zum vor Ihnen Kind = 50 Km/h
- Pkw+ Innerhalb geschlossener Ortschaften = 50 Km/h
- Kraftfahrzeug + Schneeketten = 50 Km/h
- Autobahn + Nebel = 50 Km/h
- Richtgeschwindigkeit für Pkw, Motorräder auf Autobahn = 130 Km/h
Wie lange können Sie halten
Bushaltestelle = 3 Minuten
Halten Verboten
- Einmündungen
- Kreuzungen
- Bahnübergänge
- Füßgängerüberweg
Halten nicht verboten
- Gründstück
- Bushaltestelle mit Zick zack linie
Warntafeln
Rot-weiße = Anhänger + auf der Fahrbahn abgestellt , Fahrzeug mit überbreite
Orange = Gefahrgut Transport